Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Seitdem muessen B2C-Websites, Apps, E-Commerce-Shops, Online-Banking und E-Books barrierefrei sein. Bussgelder: bis zu 100.000 EUR pro Verstoss plus Vertriebsverbot. Wer 2026 noch nicht umgestellt hat, ist im Risiko. Dieser Artikel klaert: wer ist betroffen, was ist Pflicht, wie wird es technisch umgesetzt.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt fuer Unternehmen, die digitale Produkte an Endverbraucher anbieten — und zwar abhaengig von zwei Schwellen:
Mehr als 10 Mitarbeitende ODER
Mehr als 2 Mio. EUR Umsatz pro Jahr.
Liegt nur einer der beiden Werte ueber der Schwelle, gilt die Pflicht. Liegen beide darunter, gibt es eine Ausnahme — aber: bestimmte Branchen sind immer betroffen, unabhaengig von der Groesse:
Reine B2B-Software ist nicht erfasst — wer ausschliesslich an Geschaeftskunden verkauft, kann das BFSG erstmal beiseite legen. Aber: viele Faelle sind Mischformen (B2B-Software, die auch Endkunden erreicht), und die Aufsichtsbehoerden legen die Regelung im Zweifel weit aus.
Was ist Pflicht? WCAG 2.2 Level AA
Das BFSG verweist auf den Standard WCAG 2.2 Level AA in Verbindung mit der europaeischen Norm EN 301 549. Konkret heisst das:
1. Tastatur-Bedienung
Jede Funktion muss ohne Maus bedienbar sein. Buttons, Links, Formulare, Modals, Tabs — alles per Tab und Enter. Ein einfacher Test: Maus weglegen, eine typische Nutzeraufgabe (z.B. Bestellung abschliessen) komplett mit der Tastatur erledigen. Wenn das nicht geht, ist die Seite nicht WCAG-konform.
2. Screenreader-Kompatibilitaet
Semantisches HTML ist die Basis: `
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