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05 · E-Rechnung

E-Rechnung: B2B-Pflicht seit 01.01.2025

Das Wachstumschancengesetz hat die elektronische Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht gemacht. Empfangen muessen alle ab 01.01.2025. Versenden gestaffelt: ab 01.01.2027 alle ueber 800 TEUR Umsatz, ab 01.01.2028 alle B2B. PDF allein reicht nicht — gefordert ist strukturiertes XML.

E-Rechnung: B2B-Pflicht seit 01.01.2025

Worum es geht

Eine 'E-Rechnung' im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine maschinelle Verarbeitung ermoeglicht. PDF-Dateien sind keine E-Rechnungen — auch nicht, wenn sie elektronisch verschickt werden. In Deutschland gelten zwei Formate: XRechnung (reiner XML-Standard, Pflicht im B2G-Bereich) und ZUGFeRD ab Profil EN 16931 (PDF mit eingebettetem XML, in der Praxis weiter verbreitet). Beide muessen die EN-16931-Pflichtfelder erfuellen und gegen den KoSIT-Validator pruefbar sein. Ohne korrekte E-Rechnung kein Vorsteuerabzug — das wird teuer.

Was Pflicht ist

  • Empfangs-Bereitschaft seit 01.01.2025 (E-Mail-Inbox fuer XRechnung/ZUGFeRD)
  • Strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung CIUS oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931)
  • Validierung gegen KoSIT-Validator (Schematron-Pruefung fuer XRechnung)
  • Pflichtfelder: Leistungs-/Lieferdatum, USt-IdNr, Bestellbezug, Bankverbindung
  • Skontoangaben in strukturierte Felder, nicht in Freitext
  • GoBD-konforme Archivierung 8 Jahre, unveraenderbar (Hash-gesichert)
  • Kein Format-Wechsel bei Empfang: das Original-XML ist die Rechnung
  • Bei Fehlern: Storno + Neue Rechnung, kein nachtraegliches Editieren

Was ich fuer dich uebernehme

  • Implementation eines E-Rechnungs-Generators (XRechnung 3.0.x oder ZUGFeRD 2.3+)
  • Validierung gegen KoSIT-Validator vor jedem Versand (kein 'Schickt erstmal raus')
  • GoBD-konformes Archiv in Supabase Storage mit Hash-Lock und Schreibschutz
  • Empfangsweg: E-Mail-Inbox + Parsing (XML extrahieren, validieren, in Buchhaltung importieren)
  • Integration mit DATEV-Export oder existierendem ERP (lexware, SAP, etc.)
  • Migration alter PDF-Rechnungen: Bewertung welche noch konvertiert werden muessen
  • Dashboard fuer Status: empfangene/versendete/offene/abgelehnte Rechnungen

Wachstumschancengesetz (Art. 23) · § 14 UStG · GoBD (Grundsaetze ordnungsgemaesser DV-gestuetzter Buchfuehrungssysteme) · EN 16931 · CIUS XRechnung

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist reines XML — keine fuer Menschen lesbare Form. Standard im B2G-Bereich (Behoerden), funktioniert aber auch B2B. ZUGFeRD ab Profil EN 16931 ist ein Hybrid: PDF mit eingebetteter XML-Datei — Menschen sehen das PDF, Software liest die XML. In der Praxis ist ZUGFeRD weiter verbreitet, beide sind rechtlich gleichwertig.
Kann ich eine PDF-Rechnung einfach 'in eine E-Rechnung umwandeln' lassen?
Nein, nicht zuverlaessig. Eine PDF-zu-XRechnung-Konvertierung muesste den Text per OCR und Heuristiken interpretieren — fehleranfaellig (USt-Saetze, Bestellnummern, Skonto-Bedingungen). Sauberer Weg: die Rechnung von Anfang an strukturiert aus den Stammdaten erzeugen, NICHT aus der PDF rueckwaerts. Fuer Bestand kann man konvertieren, sollte aber jedes Ergebnis pruefen.
Muss ich eingehende E-Rechnungen weiter als PDF abspeichern?
Nein — und das waere sogar problematisch. Original ist die XML-Datei. Die musst du GoBD-konform 8 Jahre unveraendert aufbewahren (Hash-Lock). Wenn du eine PDF-Visualisierung erzeugen willst, ist das in Ordnung, aber sie ist Anhang/Vorschau, nicht das Original. Wer die XML wegwirft und nur die PDF behaelt, hat das Original verloren.

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